Rätsel des Alltags (2): Zeitumstellung


UhrwerkÜber die Schwierigkeiten der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit habe ich mich ja schon mal ausgelassen, aber in Wirklichkeit ist das Problem ja ein ganz anderes. „Um drei Uhr wird die Uhr um eine Stunde zurück gestellt!“ heißt es, was mir alljährlich als Nichtinhaber einer aus dem Hessischen funkgesteuerten Uhr Probleme bereitet: Was ist, wenn ich nicht Punkt drei an alle umzustellenden Uhren rankomme? Habe ich, wenn ich erst um neun Uhr Uhranzeigezeit, also um acht Uhr Winterzeit, gegen das Zeitgesetz verstoßen – und wenn ja, wie viele Stunden lang? Kann mir das mal jemand moralisch-ethisch sowie mathematisch auseinander klamüsern?
Danke, und nun weiter mit Leben.


Eine Antwort zu “Rätsel des Alltags (2): Zeitumstellung”

  1. am besten du fragst mal den verrückten uhrmacher im wunderland wie das mit dem gesetz ist…

    (ich habe mich gerade durch meinen rss-reader gewurstelt und bin dabei hierauf gestoßen…)