05.09.03

Liebe Stadt Dresden,

sehr geehrtes Ordnungsamt. Ich verstehe, dass in Zeiten wenig vielen Geldes alles getan werden muss, um die Kassen zu füllen. Auch habe ich (manchmal) heftiges Verständnis für Halteverbote, eingeschränkte oder komplette und unverzüglich zu beachtende. Ich kann sogar, werte Damen und Herren, von mir behaupten, nichts gegen den ehrenwerten Beruf des/der Verkehrsüberwachers/erin zu haben, obgleich der Begriff unglücklich gewählt ist: Wessen Verkehr überwachen die denn?
Kopfschütteln und heftiges Unverständnis rufen in mir allerdings Aktionen hervor, die auf ein gewissen Quantum an Pisaismus schließen lassen. Unter Pisaismus mögen Sie bitte die Folgen des in diversen Studien beklagten Unvermögens zum Schreiben Rechnen und Lesen verstehen. Und gar nicht mehr einkriegen kann ich mich, wenn Sie an einem Freitagnachmittag Ihre wertvolle Arbeitskraft in Wohngegenden verschwenden, in denen alles erlaubt (rein verkehrsüberwachungsmäßig gesehen) ist.
Halteverbot, manchmalSomit weise ich Ihr freundliches Schreiben mit dem komplexen Betreff "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" vom 2. September höflich, aber entschieden zurück: Mein Beiparken ("Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315") fand, wie Sie selber trefflich formulieren, am 29.08.2003 von 16:10 bis 16:18 Uhr statt, und da ist es, wie Sie dem links abgelichteten Bild (das Sie der besseren Lesbarkeit wegen auch durch einen Klick vergrößern können - es wird in einem neuen Fenster aufpoppen) entnehmen und sicherlich auch sowieso wissen, ein vorläufiges oder auch permanentes Halten vor dem Haus Bayreuther Straße 30, ausdrücklich nicht verboten.
In brennender Sorge um die nun nicht um 5 Euro Verwarnungsgeld gemäß § 56 OWiG* aufgefüllten leeren Kassen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
stets Ihr
Beiparker

Posted by Ulrich at 05.09.03 13:55 | TrackBack
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